Telefon: 0 52 53 - 93 02 44

Telefon Standort Nieheim: 0 52 74 - 953 65 62

Mobil: 0157 - 53 69 90 37

E-Mail: info@ingenieurbuero-pollmann.de

Amtliche Dienstleistungen

Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherheitsprüfungen um.


Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht u.a. die Hauptuntersuchung (HU) inkl. "AU" für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse. 

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Hauptuntersuchungen inkl. AU

Unsere Prüfingenieure vom Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann führen in Bad Driburg und Nieheim die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung inkl. "Abgasuntersuchung" für Sie durch". Die GTÜ-Prüfingenieure sind freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Somit sind auch unsere Prüfingenieure vom Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann befähigt die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Ihre fundierten Kenntnisse im KFZ-Bereich haben Dipl.-Ing. (FH) Josef Pollmann und Kollegen durch langjährige Ausbildung und Erfahrung erworben. Als Partner der GTÜ in Bad Driburg sind sie auch technisch und informatorisch immer auf dem neuesten Stand.

Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich unsere Prüfingenieure vom Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in und um Bad Driburg für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Gerne beantworten unsere Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann weitere Fragen. Telefonisch unter 0 52 53 - 93 02 44 , per E-Mail info@ingenieurbuero-pollmann.de oder kommen Sie doch einfach in Bad Driburg oder Nieheim vorbei. Dipl.-Ing. Josef Pollmann und Mitarbeiter können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Vorsicht bei Fristüberziehung!

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette! Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei hier für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.) Unsere Prüfingenieure vom Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg und Nieheim führen gerne die HU für Sie durch.

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre HU direkt vor Ort bei uns - Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik - in Bad Driburg oder Nieheim vornehmen zu lassen. Die Prüfung durch unsere Ingenieure erspart Ihnen lange Wege und viel Zeit.

Sicher durch die HU - mit Checklisten

Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Checklisten zusammengestellt.

Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!

HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Im Fall der Fristüberziehung sollten Sie deshalb so schnell wie möglich einen Termin mit unserem Büro in Bad Driburg vereinbaren. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0 52 53 - 93 02 44 oder 0157 - 53 69 90 37.

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Bad Driburg ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Das Team des Ingenieur-Büros für Fahrzeugtechnik Pollmann nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.

Teilegutachten

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang hilft Ihnen Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch unsere Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg durch ihre Zusammenarbeit mit der GTÜ berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung durch uns erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Unsere Experten bei Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann können für Sie dieses Gutachten erstellen und alle notwendigen Schritte durchführen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum. Unsere Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte an unsere Prüfingenieure vor Ort in Bad Driburg. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu Ihrem Fahrzeug geht. Gerne helfen wir Ihnen auch schon vorab telefonisch unter 0 52 53 - 93 02 44, per E-Mail info@ingenieurbuero-pollmann.de oder über unser Kontaktformular weiter.

Oldtimer-Liebhaber können die aktuellsten Artikel zu den Oldtimer-Themen auf GTÜ-Classic lesen oder sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann und GTÜ, die Oldtimer-Experten.

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Unsere Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann als Partner der GTÜ in Bad Driburg sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit von Dipl.-Ing. Josef Pollmann und den Kollegen. Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch das Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg führt Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

  • Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
  • LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
  • Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns - Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

Gasprüfungen

Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41a(5) StVZO: Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Dies können Sie bei uns - Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg - vornehmen lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

Erfahren Sie beim GTÜ-Info Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden sie sich an Dipl. Ing. Josef Pollmann und die kompetenten Mitarbeiter.

Hinweis: Bitte betanken Sie Ihr Fahrzeug entsprechend, so dass eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen werden kann.

BO Kraft

Unsere Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen Ihnen Dipl.-Ing. Josef Pollmann und Mitarbeiter gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Telefonisch unter 0 52 53 - 93 02 44 oder über unser Kontaktformular.

Schadstoffplakette und Fahrzeugnachrüstung

Von Feinstaub bis Schadstoffgruppe - die GTÜ informiert Sie über Gesundheitsrisiken durch Feinstaub, gibt einen Überblick über die Umweltzonen sowie Nachrüstinformationen. Natürlich erhalten Sie Ihre jeweilige Schadstoffplakette bei uns - Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg.

Hier finden Sie weitere Informationen

Prüfberichtsuche - UB-Suche online

Prüfen Sie über unsere Datenbank schnell und einfach, ob Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde und wie Sie zu einer Zweitschrift des Untersuchungsberichts kommen können.

ADR

Gefahrguttransporte

Eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure von Ingenieur-Büro für Fahrzeugtechnik Pollmann in Bad Driburg ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSE.

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn.

Einzelabnahmen nach §19(2)/21STVZO

"Vollgutachten" und "Einzelabnahmen" vom Technischen Dienst der GTÜ


Am 15.2.0219 hat der Bundesrat die Öffnung des § 21 StVZO beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser StVZO-Änderung sind wir als Technischer Dienst der GTÜ berechtigt, sogenannte "Vollgutachten" nach § 21 StVZO und "Einzelabnahmen" nach § 19 (2) StVZO i.V. m. §21 StVZO durchzuführen. Somit erhalten Sie
nun auch Gutachten über Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen), und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land-und forstwirtschafltliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten Mitarbeitern des Ingenieurbüros Pollmann.

Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

• Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA.

• Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung.

• Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.